56 km sinds, wenn man zuerst an den Eichbühl in Basadingen fährt, um bei Rutsch & Flutsch dabei zu sein, dort aber tote Hose herrscht (und am Montag liest, dass es am Samstagabend einen ziemlich schweren Unfall gab), und dann durch den schattigen und entsprechend kühlen Wald bis Höhe Rheinklingen und dann über die Hemishoferbrücke (beim Soldatendenkmal haben wir z’Mittag gegessen) bis nach Hausen an der Aach fährt, um dort die lang ersehnte Hirse zu holen – und die gesamte Strecke ziemlich schnell fährt, weil man um halb vier – vier zuhause sein muss, um die Einladung zur Geburtstagsfeier von Ruth B. vorbereiten zu können.
Beim Minenunglück von Hemishofen kamen am 17. Juni 1944 im Wäldchen «Tschungel» südlich der Eisenbahnbrücke Hemishofen zehn Angehörige der Grenzschützenkompanie II/261 der Schweizer Armee durch die Explosion gelagerter Landminen ums Leben. Der Unglücksort liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Wagenhausen.
Im Rahmen der Grenzbesetzung durch die Grenzbrigade 6 während des Zweiten Weltkriegs wurden je zehn Minen, auf Brettern montiert, als improvisierte Minen-Schnellsperren zur Verminung der Fahrbahn auf der Brücke eingesetzt. Dabei wurden die Sicherungen so verbunden, dass sie durch Ziehen der Sicherung der ersten Mine gleichzeitig scharf gemacht werden konnten.
Am 17. Juni 1944 um 11 Uhr morgens explodierten zwei bei einer Kochstelle übereinander gelagerte Bretter mit 20 Minen, was 60 kg TNT entsprach. Als Folge der Explosion starben zehn Soldaten, die sich in der Nähe befanden, und weitere wurden teils schwer verletzt.
Vor dem Militärgericht der 6. Division fand vom 11. bis 21. Februar 1946 der Prozess gegen sieben Offiziere statt, welche im Zusammenhang mit dem Unglück wegen Ungehorsam, Nichtbeachten von Dienstvorschriften, fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt wurden. Die Anklage hielt fest, dass die zur Sicherung der Minen dienenden Vorstecker nicht vorschriftsgemäss mit einer Schnur festgebunden waren und dass es für die improvisierten Minensperren keine technischen Vorschriften gab.
Das Gericht gelangte zur Überzeugung, dass der Unfall vermutlich darauf zurückzuführen war, dass beim früheren ungeschützten Transport der Minenbretter ein oder mehrere Vorstecker herausgerutscht waren und dass die Minen daraufhin beim Transport von der Kochstelle an den nächsten Lagerort detonierten. Da es eine genaue Rekonstruktion des Unfallhergangs aber für nicht mehr möglich hielt, sprach das Gericht alle Angeklagten frei.